für Meldungen zu Gesetzesverstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Wir haben unseren externen Datenschutzbeauftragten Herrn Konrad Becker mit der Bereitstellung und Betrieb einer anonymen Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beauftragt.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Es ist Art. 1 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31. Mai 2023.
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.
Beschäftigte in Unternehmen nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Sie erreichen die Meldestelle unter folgendem Link:
https://dsgvo2.ds-manager.net/kies-bandemer/hinweis_meldung.html?key=xGE70K7QIzfZh89B
Das Hinweisgeberschutzgesetz umfasst ausschließlich bestimmte Hinweise auf Missstände im beruflichen Kontext.
Dazu gehören gemäß § 2 HinSchG unter anderem:
- Straftatbestände
- Ordnungswidrigkeiten (bezogen auf den Schutz von Leib, Leben und Gesundheit sowie den Schutz von Angestellten)
- verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten
- Verstoß gegen Geldwäschegesetz
- Verletzung von Umweltschutzvorgaben
- Datenschutzverletzungen
- Verstoß gegen Produkt- und Lebensmittelsicherheit
- Verstoß gegen Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Medizinprodukten und Arzneimitteln
- Verstoß gegen Verbraucherrechte
- Steuerbetrug
Auf dieser sicheren Hinweisgeberseite können Sie einen neuen Hinweis abgeben oder sich in bestehende Hinweise einloggen, um unsere Rückmeldungen einzusehen oder die Kommunikation wieder aufzunehmen — auch völlig anonym.
Verantwortliche Stelle:
Kies Bandemer & Co Eifel-Quarzwerke GmbH Haus Bandemer 1
54518 Niersbach
Informationen zum Datenschutz:
https://www.kies-bandemer.de/datenschutz
Für weitere Fragen wenden Sie sich an unseren Daten schutzbeauftragten Konrad Becker.
E-Mail: info@vindex-datenschutz.de oder Tel: 06571/17406-0